Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) macht den Energieausweis für Wohngebäude ab dem 1.Juli 2008 schrittweise zur Pflicht. Mit dem Energieausweis für Gebäude bekommen Mieter und Käufer erstmals die Möglichkeit, den Energiebedarf oder –verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre.
Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen, die abhängig sind von Baujahr des Hauses und Wohneinheiten:
1. Der bedarfsbasierte Energieausweis
Beim bedarfsbasierten Energieausweis werden die energietechnischen Daten anhand eines ausführlichen Verfahrens auf Basis der Gebäudekennwerte (Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik) ermittelt. Dabei wird von normiertem Nutzerverhalten und Witterungsbedingungen ausgegangen. Der bedarfsbasierende Energieausweis ist 10 Jahre gültig, soweit keine energetischen Veränderungen vorgenommen werden.
2. Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Beim verbrauchsbasierten Energieausweis wird für die Erstellung der Energieverbrauch von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen herangezogen. Eine Normierung erfolgt lediglich über eine Witterungsbereinigung. Die Gültigkeit des verbrauchsbasierten Energieausweises beträgt 10 Jahre.
Da sich der verbrauchsbasierende Energieausweis nur auf den tatsächlichen Verursacher (Mieter) bezieht ist die daraus resultierende Aussage sehr vom Heiz – und Lüftungsverhalten abhängig und gibt keine Erkenntnisse über das eigentliche Gebäude. Dies kann zu einer negativeren Einstufung ihres Gebäudes führen.
Was wird für eine Erstellung eines Energieausweises benötigt?
Was kostet die Erstellung eines Energieausweises?
Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes und beinhalten neben der Erstellung des Energieausweises, die Vor - Ort – Begehung. Ebenfalls spielt das Vorhandensein der zur Erstellung benötigten Unterlagen eine Rolle.
Neben der Erstellung der verschiedenen Energieausweise bieten wir auch ein Konzept zur Energieberatung an.
Ablauf der Konzepterarbeitung:
Erster Ortstermin zur Aufnahme des Gebäudebestandes
Anfertigen des Energieberatungsberichtes mit nachfolgendem Inhalt:
Zweiter Ortstermin, Erläuterung des Energieberatungsberichtes beim Kunden
Zur Erstellung benötigen wir:
Die Kosten für die Erstellung der Energieberatungsberichte sind abhängig von der Größe bzw. den Wohneinheiten des Gebäudes.