Rüdiger Brauer GmbH

Wir machen's möglich
 

Erstellung von Energieausweisen

Warum benötigt man einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) macht den Energieausweis für Wohngebäude ab dem 1.Juli 2008 schrittweise zur Pflicht. Mit dem Energieausweis für Gebäude bekommen Mieter und Käufer erstmals die Möglichkeit, den Energiebedarf oder –verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen.

 

Wann wird ein Energieausweis benötigt?


Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.


Wie lange ist der Energieausweis gültig?


Ein Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre.


Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen, die abhängig sind von Baujahr des Hauses und Wohneinheiten:

1.      Der bedarfsbasierte Energieausweis


Beim bedarfsbasierten Energieausweis werden die energietechnischen Daten anhand eines ausführlichen Verfahrens auf Basis der Gebäudekennwerte (Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik) ermittelt. Dabei wird von normiertem Nutzerverhalten und Witterungsbedingungen ausgegangen.  Der bedarfsbasierende Energieausweis ist 10 Jahre gültig, soweit keine energetischen Veränderungen vorgenommen werden.


2.      Der verbrauchsbasierte Energieausweis


Beim verbrauchsbasierten Energieausweis wird für die Erstellung der Energieverbrauch von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen herangezogen. Eine Normierung erfolgt lediglich über eine Witterungsbereinigung. Die Gültigkeit des verbrauchsbasierten Energieausweises beträgt 10 Jahre.

Da sich der verbrauchsbasierende Energieausweis nur auf den tatsächlichen Verursacher (Mieter) bezieht ist die daraus resultierende Aussage sehr vom Heiz – und Lüftungsverhalten abhängig und gibt keine Erkenntnisse über das eigentliche Gebäude. Dies kann zu einer negativeren Einstufung ihres Gebäudes führen.


Was wird für eine Erstellung eines Energieausweises benötigt?


  • einen von Ihnen bereitgestellten vollständigen, aktuellen Plansatz (Bauunterlagen)
    oder ein vollständiges Aufmaß, das wir Ihnen gerne erstellen (Preis nach Aufwand)
  • Kopie Ihrer Abrechnungen des Energieverbrauchs (Öl oder Gas) der letzten 3 Jahre
  • letztes Schornsteinfegerprotokoll
  • falls vorhanden, eine Baubeschreibung der verbauten Materialien


Was kostet die Erstellung eines Energieausweises?

       

Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes und beinhalten neben der Erstellung des Energieausweises, die Vor - Ort – Begehung. Ebenfalls spielt das Vorhandensein der zur Erstellung benötigten Unterlagen eine Rolle.

 


Der Energieausweis im Überblick

Neben der Erstellung der verschiedenen Energieausweise bieten wir auch ein Konzept zur Energieberatung an.

Ablauf der Konzepterarbeitung:


Erster Ortstermin zur Aufnahme des Gebäudebestandes

Anfertigen des Energieberatungsberichtes mit nachfolgendem Inhalt:

  • Ist- Analyse des Gebäudes und der Gebäudetechnik
  • Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energien
  • Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Energieeinsparung
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen
  • Ermittlung der durch die Maßnahmen erzielbaren Emmissionsminderungen
  • Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Beratungsbericht
  • Aufzeigen von Förder – bzw. Finanzierungsmöglichkeiten durch die Bundesländer und der KfW – Bank
  • Ausstellung von Energieausweisen gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV

Zweiter Ortstermin, Erläuterung des Energieberatungsberichtes beim Kunden

Zur Erstellung benötigen wir:


  • einen von Ihnen bereitgestellten vollständigen, aktuellen Plansatz (Bauunterlagen)
    oder ein vollständiges Aufmaß, das wir Ihnen gerne erstellen (Preis nach Aufwand)
  • Schornsteinfegerprotokoll
  • falls vorhanden, eine „Baubeschreibung der verbauten Materialien“

Die Kosten für die Erstellung der Energieberatungsberichte sind abhängig von der Größe bzw. den Wohneinheiten des Gebäudes.

Infografik - Der Energieausweis im Überblick
Energiepassneu1.pdf (309.25KB)
Infografik - Der Energieausweis im Überblick
Energiepassneu1.pdf (309.25KB)